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Naturrecht
Herta Schlosser

Naturrecht ist gegenwärtig ein sehr umstrittener Begriff. Zwischen Naturrecht und Naturgesetz wird nicht immer streng unterschieden. Die heutige Terminologie versteht in der Regel unter Naturgesetz im menschlich personalen Bereich das natürliche Sittengesetz, unter Naturrecht hingegen die in der Menschennatur grundgelegte Rechtsordnung. Das Naturgesetz bezieht sich auf das Gute, das Naturrecht auf das Gerechte. Pater Kentenich gebraucht die Begriffe synonym, so beispielsweise unterschiedslos naturgesetzliche und naturrechtliche Bindungen. Eine eventuelle Nuancierung im Gebrauch der Begriffe ist durch tiefer gehende Analyse seiner Schriften zu eruieren.

Vom Naturrecht gibt es geschichtlich gewordene, unterschiedliche Auffassungen. Der für Pater Kentenich wichtige Strang ist folgender: Allen Richtungen des Naturrechts gemeinsam ist dessen Zentralanliegen, Regeln menschlichen Zusammenlebens zu finden, die die Willkür des Menschen gegen den Menschen ausschließen oder mindestens steuern. Dem positiven Recht gegenüber hat das Naturrecht zwei wichtige Funktionen: erstens eine Legitimationsfunktion, zweitens eine Korrektivfunktion (vgl. Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1-19).

In Anlehnung an Thomas von Aquin sieht Pater Kentenich das Naturrecht grundgelegt in der personalen Natur des Menschen (personalistisches Naturrecht). "Wir können es dem heiligen Thomas nicht hoch genug anrechnen, dass er im Anschluss an Aristoteles die Bedeutung der Zweitursachen so klar dargestellt und damit das Naturrecht grundgelegt hat" (KW 1946, 150 f.; vgl. auch: 2GU 1939, 48, Nr. 66; LS 1952 I, 202; VP 1967 II, 75 79). Was die Schönstatt-Bewegung betrifft, so wollte Pater Kentenich alle "Forderungen, sie mögen heißen wie auch immer, stets zurückführen auf das Naturrecht" (KW 1946, 153). Nicht zuletzt darin zeigt sich die Dimension des Welthaften (>>Welt) in der >>Spiritualität Schönstatts.

Der Mensch trifft als Geschöpf in seiner eigenen Natur und in der Natur der Dinge nicht nur auf inkarnierte Gedanken, sondern auch auf inkarnierte Willenskundgebungen des Schöpfers (>>Metaphysik, Sein/Seinsordnung). Alle geschaffenen Dinge "sind nicht nur inkarnierte Gottesgedanken und Gotteswünsche, sondern sogar Gottesbefehle" (KW 1946, 149). Weil der Mensch aber vernunftbegabtes Geschöpf ist, nimmt er nicht nur passiv wie die nicht menschliche Schöpfung , sondern aktiv in kreatürlich schöpferischer Weise teil an der schöpferischen Tätigkeit Gottes. Als natürliches Ebenbild Gottes kann er das Naturrecht schöpferisch für sich und andere nachbilden, das heißt, die Seinsordnung in Handlungsordnung umsetzen.

Das Naturrecht ist auch von Bedeutung für die Originalität der Schönstätter >>Säkularinstitute. Diese werden konstituiert durch einen naturrechtlichen Vertrag zwischen jeweiligem Institut und Mitglied (>>Vertragsweihe).

Literatur:

J. Kentenich, Worte zur Stunde. Zweite Gründungsurkunde (geschrieben zum 18. Oktober 1939), in: Schönstatt Die Gründungsurkunden, Vallendar-Schönstatt 1967, 29-63

J. Kentenich, Krönung Mariens Rettung der christlichen Gesellschaftsordnung (Krönungswoche 1946), Vallendar 1977, 148-153

J. Kentenich, Das Lebensgeheimnis Schönstatts. I. Teil: Geist und Form (Brief an Joseph Schmitz, geschrieben in Santiago/Chile, ab dem 3. Mai 1952), Vallendar-Schönstatt 1971, 242 S.

Die Beschränkung auf naturgesetzliche Bindungen als Wesensmerkmal der Schönstätter Säkularinstitute, in: Regnum 2 (1967) 12 16

J. Kentenich, Rom-Vorträge. Vorträge für die Leitungen der Schönstätter Verbände in Rom (17. November 1965 - 2. Februar 1966), verv., A 5, vier Bände, 237+321+283+308 S. 1965 IV, 67 111

J. Kentenich, Victoria Patris. Vorträge von Pater Josef Kentenich anläßlich seines Besuches in Oberkirch vom 3.-4. September 1967, zwei Bände, 70+131 S. II.

W. Maihofer (Hrsg.), Naturrecht oder Rechtspositivismus?, Darmstadt 1972

J. Messner, Das Naturrecht. Handbuch der Gesellschaftsethik, Staatsethik und Wirtschaftsethik, Innsbruck-Wien-München 1966

H. Schlosser, Marxismus und Menschenrechte - Konvergenz oder Konfrontation?, in: dies., Zeitgeist - Geist der Zeit. 30 Jahre Marxismusforschung. Problemzugänge - Problemerhellung. Antworten aus der Spiritualität Schönstatts, Vallendar 1995, 195-246.

Herta Schlosser

 

Schönstatt-Lexikon:
Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF)
Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt - All rights by Patris-Verlag -
www.patris-verlag.de
Online-Präsentation: Priester- und Bildungshaus Berg Moriah, Simmern, in Zusammenarbeit mit dem Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI)

Eingestellt von
O. B.
BM
Eingestellt am: 10.03.2008 17:10
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